Jugendschutz im Kesselhaus und Maschinenhaus
• Unter 14 Jahren Zutritt nur in Begleitung der Eltern oder eines Erziehungsbeauftragten.
• 14 bis 15 Jahre Zutritt nur mit Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsbeauftragten sowie einer Kopie des Personalausweises eines Elternteils/Erziehungsbeauftragten (18+). Zutritt nur bis 22 Uhr.
• 16 bis 17 Jahre Zutritt nur mit Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsbeauftragten sowie einer Kopie des Personalausweises eines Elternteils/Erziehungsbeauftragten (18+). Zutritt nur bis 24 Uhr.
• Mit 18 Jahren ist man in Deutschland volljährig, d. h. keine Einschränkungen beim Einlass.
!! Kinder bis 13 Jahre müssen bei Konzerten ein Hörschutz tragen. Diesen erhalten sie an der Kesselhaus-Garderobe !!